Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienwohnung Saartal
Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber
Details und die vollständige Ausstattung entsprechen den Angaben der Internetseite www.ferienwohnung-saartal.de
1. Vertragsabschluss
Mit der verbindlichen Buchung einer Wohnung, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn der Gastgeber die Buchung bestätigt.
2. Zahlung des Vertragspreises
Der Reisepreis ist spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt zu überweisen. Eine Anzahlung ist nicht erforderlich. Die Kontoinformationen entnehmen Sie bitte Ihrer persönlichen Reservierungsbestätigung.
Bei Auslandsüberweisungen gehen die Transferkosten zu Lasten des Gastes.
3. Bezug der FeWo (Anreise)
Der Gast erhält bei Ankunft einen Schlüssel. Die Unterkünfte können ab 15:00 Uhr bezogen werden.
4. Schlüssel
Dem Gast sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für die Unterkunft auszuhändigen.
Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Gast zu übernehmen.
5. Abreise
Am Abreisetag ist die Wohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10:00 Uhr dem Gastgeber oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand (Endreinigung ausgenommen) zurückzugeben.
Sämtliche Schlüssel sind entsprechend der Angaben des Gastgebers zu hinterlassen.
Die vorzeitige Abreise des Gastes, die dem Gastgeber anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Gast schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.
Räumt der Gast die Unterkunft nicht bis 10:00 Uhr, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, kann der Gastgeber aufgrund der verspäteten Räumung der Unterkunft für dessen weitergehende Nutzung die Kosten in Rechnung stellen.
6. Personen
Die Unterkunft wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Gastgebers. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Gastgeber berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen.
7. Haustiere, Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist nur in der FeWo „Heidi“ erlaubt. Dies gilt auch für Besucher der Gäste. Innerhalb der Unterkünfte ist das Rauchen generell nicht gestattet.
8. Instandhaltung der Wohnungen
Der/die Gast/Gäste verpflichtet/verpflichten sich, die gesamten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Unterkunft und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft.
Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel in der Unterkunft hat der Gast unverzüglich dem Gastgeber mitzuteilen, anderenfalls stehen dem Gastgeber darauf beruhende Ersatzansprüche zu.
9. Pflichten des Gastgebers
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Gastgeber zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe der Unterkunft verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Gastgebers nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Unterkunft nicht wie vereinbart durch den Gast genutzt werden können, haftet der Gastgeber ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Übernachtungspreises.
10. Nichtinanspruchnahme/Stornogebühren
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen. Der uns entstandene und vom Gast zu ersetzende Schaden wird wie folgt berechnet: Ferienwohnung 90% des Reisepreises.
11. Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Amtsgericht bzw. zum Gerichtsbezirk gehörende Landesgericht des Erfüllungsortes zuständig.